(Pkt 5.29.2 Ö-Norm B 2110) Der Auftragnehmer ist seiner Verpflichtung nach Pkt 5.29.2. Ö-Norm B 2110 nachgekommen, bei Abweichen der Schlusszahlung vom Rechnungsbetrag binnen drei Monaten einen begründeten und schriftlichen Vorbehalt zu erheben, wenn er binnen dieser Frist erklärt, dass er die vom Auftraggeber vorgenommenen Abstriche beeinspruche, die Korrekturen sodann zwischen den Vertragspartnern durchgesprochen werden und hinsichtlich jener Positionen, bei denen keine Einigung erzielt werden konnte, vom Auftragnehmer erneut eine Rechnung erstellt wird, in der die noch offenen Posten detailliert ausgewiesen sind.

