( § 1 Abs 2 HGB ) Die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen durch deren Eigentümer stellt kein Grundhandelsgewerbe iSd abschließenden Aufzählung des § 1 Abs 2 HGB dar. Nur die dort genannten Grundhandelsgewerbe bewirken die Kaufmannseigenschaft unabhängig von der Firmenbucheintragung.
OGH 17.02.2005, 6 Ob 259/04p

