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Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen durch deren Eigentümer ist kein Grundhandelsgewerbe

WRInfo 2005/138 Heft 8 v. 25.5.2005

( § 1 Abs 2 HGB ) Die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen durch deren Eigentümer stellt kein Grundhandelsgewerbe iSd abschließenden Aufzählung des § 1 Abs 2 HGB dar. Nur die dort genannten Grundhandelsgewerbe bewirken die Kaufmannseigenschaft unabhängig von der Firmenbucheintragung.

OGH 17.02.2005, 6 Ob 259/04p

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