In BGBl III 2005/70, ausgegeben am 13. 5. 2005, wurden geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen kundgemacht.
In BGBl III 2005/70, ausgegeben am 13. 5. 2005, wurden geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen kundgemacht.
