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Erweiteter Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken

WRInfo 2005/153 Heft 8 v. 25.5.2005

In BGBl III 2005/64 , ausgegeben am 11. 5. 2005, wurde der erweiterte Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken kundgemacht. Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben nunmehr auch der Iran, Namibia, Syrien und Zypern ihre Beitrittsurkunden zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken hinterlegt.

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