vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertragsrücktritt nach § 3 KSchG gegenüber Immobilienmakler, der von der kontaktierten Immobilienmaklerin vermittelt wurde

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2005/147 Heft 8 v. 25.5.2005

( § 3 KSchG ) Eine kongruente Anbahnung iSd § 3 Abs 3 Z 1 KSchG liegt nur dann vor, wenn der Verbraucher gegenüber dem späteren Vertragspartner zum Ausdruck bringt, in Verhandlungen zum Abschluss eines konkret bestimmten Rechtsgeschäfts treten zu wollen. Der Unternehmer kann sich somit nicht darauf berufen, der Verbraucher habe gegenüber einem anderen Unternehmer, der nicht sein Beauftragter war, die Anbahnung herbeigeführt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!