( § 80 UrhG ) Die Auffassung, zwischen den für Fernsehzeitschriften verwendeten Titeln „tvmedia“ und „tvDIGITAL“ bestehe keine Verwechslungsgefahr, ist nicht zu beanstanden.
( § 80 UrhG ) Die Auffassung, zwischen den für Fernsehzeitschriften verwendeten Titeln „tvmedia“ und „tvDIGITAL“ bestehe keine Verwechslungsgefahr, ist nicht zu beanstanden.
