vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kartellverfahren: keine Überprüfung der Beweiswürdigung durch OGH als Kartellobergericht

KARTELLRECHTWRInfo 2005/123 Heft 7 v. 4.5.2005

( § 66 AußStrG idF BGBl I 2003/111 , § 6 KartG 1988 , § 42b KartG 1988 , § 43 KartG 1988 , § 88 Abs 2 KartG 1988 ) Der OGH wird auch als Kartellobergericht im kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich als Rechtsinstanz tätig; zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten - in keinem Fall berufen. Daran ändert auch das neue Außerstreitgesetz nichts. Ebenso irrelevant ist es, dass sich die Senatsbesetzung in der Tatsacheninstanz geändert hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!