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Mehrfache Versuche eine Benzinlacke anzuzünden - keine Gefahr des täglichen Lebens

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2005/117 Heft 7 v. 4.5.2005

(ABH-NÖ 1986) Das bewusste und gewollte Schaffen einer Situation, die eine Brand- oder Explosionsgefahr mit sich bringt, ohne dass hiefür die geringste Notwendigkeit besteht, ist nicht unter die Gefahr des täglichen Lebens zu subsumieren.

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