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Sittenwidrige Übernahme fremder Arbeitsergebnisse durch Verwendung eines als „allgemeine Systemfreigabe“ bezeichneten Schreibens in einem Vergabeverfahren

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/096 Heft 6 v. 14.4.2005

( § 1 UWG ) Es liegt eine sittenwidrige Übernahme fremder Arbeitsergebnisse vor, wenn sich eine Bietergemeinschaft in einem Vergabeverfahren zur Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (Beilage eines ua durch Anfahrprüfungen belegten Prüfzeugnisses akkreditierter Prüfanstalten) und als Eignungsnachweis für das (auch) von ihr angebotene Ortbetonleitwändesystem des von einer Konkurrenzbietergemeinschaft für deren Ortbetonleitwändesystem, ua durch Vorlage eines mit hohem Kostenaufwand verbundenen TÜV-Prüfberichts, vom Wirtschaftsministerium erwirkten als „allgemeine Systemfreigabe“ bezeichneten Schreibens bedient, das dazu dient, die Landeshauptleute und drei Straßenerrichtungsgesellschaften über die Ergebnisse der von der Konkurrenzbietergemeinschaft gefertigten Ortbetonleitwand zu informieren.

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