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Gesetzesänderung zur Klarstellung, dass Bankprüfer nicht allgemein als Organ des Bundes qualifiziert werden kann

WRInfo 2005/074 Heft 4 v. 10.3.2005

Das Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz , das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden sollen, liegt nunmehr als Regierungsvorlage 17. 2. 2005, 819 BlgNR 22. GP vor. Die Gesetzesänderung dient zur Klarstellung, wann der Bankprüfer als funktionales Organ des Bundes in Amtshaftungsverfahren anzusehen ist und wann nicht. Zum Ministerialentwurf siehe WRInfo 2004/214.

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