In BGBl II 2005/56, ausgegeben am 28. 2. 2005, wurde aufgrund des § 11 Abs 2 BVergG 2002 die Verordnung der Bundesregierung betreffend die Anpassung der im Bundesvergabegesetz 2002 festgesetzten Schwellenwerte - Schwellenwerte-Verordnung 2005 kundgemacht.
§ 9 Abs 1 BVergG 2002 (Schwellenwerte für die Vergabe von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber) wird wie folgt geändert:

