Bundesgesetz, mit dem das Qualitätssicherungsgesetz erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG geändert werden soll
Stand: Ministerialentwurf 3. 3. 2005, 257/ME NR 22. GP
Um insbesondere die Qualität der Abschlussprüfungen zu erhalten und zu erhöhen, sind bundesgesetzliche Maßnahmen notwendig. Die sonst vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen dienen einerseits dem Ziel der Qualitätssteigerung und andererseits der Entbürokratisierung und der Stärkung der Selbstverwaltung.

