( § 6 Abs 1 Z 5 KSchG , § 28 KSchG ) Eine in einer Preisgleitklausel enthaltene Rundungsbestimmung, die ohne sachliche Rechtfertigung stets nur eine Aufrundung (zugunsten der Bank) - wenn auch ohne Kumulierung von Aufrundungen - vorsieht, verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG .

