vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestellung eines Notgeschäftsführers: Rechtsmittellegitimation

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2005/040 Heft 3 v. 17.2.2005

( § 15a GmbHG , § 92 Abs 1 GmbHG ) Ein Gesellschaftsgläubiger ist zwar legitimiert, beim Firmenbuchgericht die Bestellung eines Notgeschäftsführers zu beantragen und gegen die Verweigerung der Bestellung Rekurs zu erheben, er hat jedoch kein subjektives Recht darauf, dass eine bestimmte Person (nicht) zum Notgeschäftsführer bestellt wird. Daher kann er gegen den Bestellungsbeschluss keinen Rekurs erheben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!