( § 18 Abs 2 HGB ) Gemäß § 18 Abs 2 HGB darf der Firma kein Zusatz beigefügt werden, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet. Die Firma „Steuerberatungsgesellschaft mbH K*****“ ist daher unzulässig, weil sie zumindest doppeldeutig ist und auch eine OHG vorliegen könnte, deren Gesellschafter neben K***** die „Steuerberatungsgesellschaft mbH“ ist.
OGH 21.10.2004, 6 Ob 29/04i

