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Keine nominelle Kapitalerhöhung durch Umwandlung von aktuellem Bilanzgewinn

HANDELSRECHTWRInfo 2005/038 Heft 3 v. 17.2.2005

( § 2 Abs 3 KapBG ) Eine nominelle Kapitalerhöhung nach dem KapBG ist durch Umwandlung von aktuellem Bilanzgewinn nicht möglich. Nur ausgewiesene offene Rücklagen einschließlich eines Gewinnvortrags können umgewandelt werden.

OGH 21.10.2004, 6 Ob 101/04b

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