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Zuständigkeit bei Klage auf Herausgabe des zugesagten Gewinns

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2005/048 Heft 3 v. 17.2.2005

(Art 5 Nr 1 EuGVÜ) Eine Klage, mit der ein Verbraucher nach dem Recht des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, von einem Versandhandelsunternehmen mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat die Auszahlung eines scheinbar von ihm gewonnenen Preises verlangt, ist eine Klage aus Vertrag iSd Art 5 Nr 1 EuGVÜ, wenn zum einen dieses Unternehmen an den Verbraucher, um ihn zum Vertragsschluss zu motivieren, eine ihn namentlich bezeichnende Sendung gerichtet hat, die den Eindruck erwecken konnte, er werde einen Preis erhalten, sofern der dieser Sendung beigefügte „Auszahlungs-Bescheid“ zurückgesandt wird, und wenn zum anderen der Verbraucher die vom Verkäufer festgelegten Bedingungen akzeptiert sowie die Auszahlung des versprochenen Gewinns tatsächlich verlangt.

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