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Zuständigkeit für Verbrauchersachen bei teilweise privatem und teilweise beruflichem Zweck

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2005/047 Heft 3 v. 17.2.2005

(Art 13 ff EuGVÜ) Die Zuständigkeitsvorschriften des EuGVÜ sind wie folgt auszulegen:

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