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Zinsanpassungsklausel: Unzulässigkeit von einseitigen Rundungsbestimmungen unabhängig von einer Summierung der Aufrundungseffekte

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2005/031 Heft 2 v. 27.1.2005

(§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG) Einseitige Rundungsbestimmungen bei Zinsanpassungsklauseln sind nicht nur dann unzulässig, wenn sie zu einer Summierung der Aufrundungseffekte führen, sondern auch, wenn es zu keiner Kumulierung der durch die Aufrundung bewirkten Erhöhung des Zinssatzes kommen kann.

OGH 19.10.2004, 4 Ob 210/04t

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