(§ 402 Abs 3 EO, § 1 Abs 1 UrhG, § 2 Z 1 UrhG) Bei Beurteilung einer Leistungsbeschreibung für die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten als urheberrechtlich geschütztes Werk kommt es darauf an, ob der Verfasser unter verschiedenen Möglichkeiten wählt und sich bei der Auswahl und Anwendung auf den konkreten Fall von individuellen Ordnungs- und Gestaltungsprinzipien leiten lässt oder ob sich Gedankenaufbau und -führung aus den technischen Notwendigkeiten zwingend ergeben.

