(Art 12 Nr 3 EuGVÜ) Eine Gerichtsstandsklausel gemäß Art 12 Nr 3 EuGVÜ kann einem versicherten Dritten, der in einem anderen Mitgliedstaat als der Versicherer und der Versicherungsnehmer ansässig ist, nicht entgegengehalten werden.
Schlussanträge des Generalanwalts 16.12.2004 zu EuGH C-112/03, Socit financire und industrielle du Peloux

