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Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVÜ kann einem versicherten Dritten nicht entgegengehalten werden

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2005/028 Heft 2 v. 27.1.2005

(Art 12 Nr 3 EuGVÜ) Eine Gerichtsstandsklausel gemäß Art 12 Nr 3 EuGVÜ kann einem versicherten Dritten, der in einem anderen Mitgliedstaat als der Versicherer und der Versicherungsnehmer ansässig ist, nicht entgegengehalten werden.

Schlussanträge des Generalanwalts 16.12.2004 zu EuGH C-112/03, Société financière und industrielle du Peloux

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