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Ausgliederung eines Geschäftszweiges in Betriebsführungsgesellschaft - Aktivlegitimation für Wettbewerbsverstöße

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/020 Heft 2 v. 27.1.2005

(§ 14 Abs 1 UWG) Gliedert eine Gesellschaft einen Geschäftszweig in eine Betriebsführungsgesellschaft aus, an der die ausgliedernde Gesellschaft als Gesellschafterin beteiligt ist (hier: Ausgliederung eines Deponiebetriebs), so ist die ausgliedernde Gesellschaft als bloße Kapitalgeberin der ausgegliederten Gesellschaft für Wettbewerbsverstöße nicht aktiv legitimiert, die nur den ausgegliederten Geschäftszweig unmittelbar betreffen.

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