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Fotograf: Zulässige Prämiengewährung an Schule

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/019 Heft 2 v. 27.1.2005

(§ 1 UWG, § 9a UWG) Schließt ein Fotograf mit einer Schule einen Vertrag, wonach der Fotograf der Schule eine Prämie nicht allein dafür gewährt, dass die Schule ihm die Schüler als potenzielle Kunden zuführt, indem sie ihm das Fotografieren in der Schule erlaubt, sondern werden mit der Prämie auch die Organisationsleistungen abgegolten, die die Schule für den Fotografen erbringt (hier: Zurverfügungstellung eines Raumes zum Fotografieren der Schüler sowie die gesamte Abwicklung, vom Verteilen der Fotos, dem Kassieren des Entgelts bis zum Rücksenden nicht gekaufter Fotos), und wird die Prämie unabhängig davon gewährt, ob Fotos gekauft werden, liegt kein wettbewerbswidriges Verhalten vor. Auch von einer Umgehung des Zugabenverbots kann keine Rede sein.

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