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Schutz von E-Mail-Adressen bzw ihren Bestandteilen nach § 9 Abs 1 UWG

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/335 Heft 18 v. 15.12.2005

( § 9 Abs 1 UWG ) Auch wenn eine Bezeichnung (hier: „WIN SÜD“ bzw „WIN“) nicht als Teil einer Internet-Domain, sondern (lediglich) als Teil von E-Mail-Adressen zur Erbringung von Internet-Dienstleistungen verwendet wird (hier: winsued@kompetenz.at und win1@kompetenz.at ), sind die E-Mail-Adressen bzw deren Bestandteile grundsätzlich schutzfähig iSd § 9 Abs 1 UWG .

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