( § 1295 ABGB , §§ 74 ff VersVG ) Bei einer Kreditausfallversicherung im Rahmen eines kreditfinanzierten Rechtsgeschäfts handelt es sich um eine „Versicherung für fremde Rechnung“.
( § 1295 ABGB , §§ 74 ff VersVG ) Bei einer Kreditausfallversicherung im Rahmen eines kreditfinanzierten Rechtsgeschäfts handelt es sich um eine „Versicherung für fremde Rechnung“.
