vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschädigung der Sache bei Be- bzw Entladung - Risikoausschluss des Art 8 Z 2 AKHB 1995

WRInfo 2005/348 Heft 18 v. 15.12.2005

( Art 8 Z 2 AKHB 1995 ) Nach Art 8 Z 2 AKHB 1995 sind ua Ersatzansprüche wegen Beschädigung von „mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen“ nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Schon nach Wortlaut sowie Wortsinn und Zweck der Regelung sind unter den „beförderten Sachen“ auch solche zu verstehen, bei denen sich die Beschädigung oder Zerstörung nicht bloß während der (fahrtmäßigen) Beförderung, sondern vielmehr auch schon bei der Be- bzw Entladung als weitere Teile des Beförderungsvorganges ereignete.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!