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Unterlassene Preisumrechnung - Geltendmachung der Überzahlung

WRInfo 2005/333 Heft 18 v. 15.12.2005

( Pkt 2.13.3 ÖNorm A 2060 (idF 1. 1. 1983) , Pkt 2.16 ÖNorm B 2110 (idF 1. 3. 1983) , Pkt 2.2.5 ÖNorm B 2111 (idF 1. 1. 1992) , Pkt 2.5.4 ÖNorm B 2111 (idF 1. 1. 1992) ) Die Frist des Pkt 2.2.5 ÖNorm B 2111 (idF 1. 1. 1992) betreffend Geltendmachung der Preisumrechnung durch den Auftraggeber bei Ermäßigung der Preisumrechnungsgrundlagen ist nicht als Ausschlussfrist zu verstehen.

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