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Amtswegige Löschung eines Gesellschafters: Zustellung des Beschlusses an alle Gesellschafter

WRInfo 2005/332 Heft 18 v. 15.12.2005

( § 21 Abs 1 FBG ) Der Beschluss über die amtswegige Löschung eines Gesellschafters und Geschäftsführers und über die amtswegige Wiederherstellung des Firmbuchstands mit den vormaligen Gesellschaftern ist allen genannten Personen als Betroffene iSd § 21 Abs 1 FBG zuzustellen. Mit diesem Beschluss wird nämlich im Ergebnis ein Gesellschafterwechsel herbeigeführt, wodurch in die Rechte der genannten Gesellschafter iSd § 18 FBG unmittelbar eingegriffen wird.

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