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Besondere Gewichtung von Unterkriterien eines Zuschlagskriteriums

VERGABERECHTWRInfo 2005/345 Heft 18 v. 15.12.2005

( Art 36 RL 92/50/EWG , Art 34 RL 93/38/EWG ) Art 36 RL 92/50/EWG und Art 34 RL 93/38/EWG sind dahin auszulegen, dass das Gemeinschaftsrecht es einer Vergabekommission nicht verwehrt, Unterkriterien eines zuvor festgelegten Zuschlagskriteriums dadurch besonders zu gewichten, dass sie die vom öffentlichen Auftraggeber bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen oder der Bekanntmachung des Auftrags für dieses Kriterium vorgesehenen Punkte auf die Unterkriterien verteilt, sofern eine solche Entscheidung

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