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Verletzung der Treuhandpflichten durch Rechtsanwalt - Leistungsfreiheit seines Haftpflichtversicherers

WRInfo 2005/305 Heft 16 v. 3.11.2005

( Art 4 I Z 3 AVBV ) Verstößt der als Treuhänder fungierende Rechtsanwalt bei einer mehrseitigen offenen Treuhandschaft zum Zwecke der Abwicklung eines Liegenschaftskaufvertrages wissentlich gegen den Treuhandauftrag (hier: ua Auszahlung des Treuhanderlags ohne Sicherstellung der entsprechenden Verbücherungen und Lastenfreistellungen), ist der Haftpflichtversicherer gemäß Art 4 I Z 3 AVBV für den dem Rechtsanwalt dadurch entstandenen Vermögensschaden von der Leistungspflicht befreit.

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