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Regressrecht der Bank bei Nachforderung von KESt für Anleihen

BANKENRECHTWRInfo 2005/307 Heft 16 v. 3.11.2005

( § 1358 ABGB , § 95 EStG 1988 , § 228 ZPO ) Bei der Nachforderung von Kapitalertragsteuer (KESt) für Anleihen ist der Bank als Abzugsverpflichteter ein aus § 1358 ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen. Die Fälligkeit und der Beginn der Verjährung des Regressanspruches werden erst durch die tatsächliche Zahlung der regressierenden Bank bewirkt.

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