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Keine Ersitzung einer Werknutzungsbewilligung

URHEBERRECHTWRInfo 2005/276 Heft 15 v. 20.10.2005

( § 1455 ABGB , § 1478 ABGB , § 24 UrhG , § 60 UrhG , § 61 UrhG , § 81 Abs 2 UrhG , § 90 UrhG ) Ersessen werden können nur (private) Rechte, die Gegenstand des Besitzes sein können. Eine Werknutzungsbewilligung, bei der es sich um ein obligatorisches Recht handelt, kann daher nicht ersessen werden.

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