( § 1455 ABGB , § 1478 ABGB , § 24 UrhG , § 60 UrhG , § 61 UrhG , § 81 Abs 2 UrhG , § 90 UrhG ) Ersessen werden können nur (private) Rechte, die Gegenstand des Besitzes sein können. Eine Werknutzungsbewilligung, bei der es sich um ein obligatorisches Recht handelt, kann daher nicht ersessen werden.

