( § 1 UrhG , § 2 Z 1 UrhG ) Ein Schlagwortverzeichnis kann ebenso wie ein Stichwortverzeichnis grundsätzlich unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Ein Schlagwortverzeichnis (hier: Produktverzeichnis für einen Online-Shop im Bereich des Arbeitsschutzes) ist ein (Sprach-)Werk iSd § 1 UrhG und § 2 Z 1 UrhG , wenn es sich um das originell gegliederte Ergebnis einer gedanklichen Durchdringung des verarbeiteten Materials handelt, das den Stempel der persönlichen Eigenart trägt und damit unterscheidbar im urheberrechtlichen Sinn ist.

