vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwechslungsgefahr bei einem Zeichen, das aus einer Unternehmensbezeichnung sowie einer älteren Marke besteht

MARKENRECHTWRInfo 2005/275 Heft 15 v. 20.10.2005

( Art 5 Abs 1 Buchstabe b RL 89/104/EWG ) Setzt sich ein Zeichen aus einer Unternehmensbezeichnung und dieser nachgestellt der älteren Marke eines Dritten zusammen, wobei die Marke eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne allein den Gesamteindruck des zusammengesetzten Zeichens zu prägen, kann bei identischen Waren oder Dienstleistungen zwischen der älteren Marke und dem zusammengesetzten Zeichen Verwechslungsgefahr für das Publikum iSd Art 5 Abs 1 Buchstabe b RL 89/104/EWG bestehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!