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Haftpflichtversicherung - verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ersatzansprüche

WRInfo 2005/280 Heft 15 v. 20.10.2005

( § 364a ABGB , Art 18 Z 1.1 EHVB 1993 ) Auch verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ersatzansprüche (zB der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß § 364a ABGB ) gegen die versicherte Gemeinde, die auf eine Schadensstelle auf ihrem Grundbesitz zurückzuführen sind, unterliegen Art 18 Z 1.1 EHVB 1993, sodass der Betriebshaftpflichtversicherer deckungspflichtig ist.

OGH 11.05.2005, 7 Ob 32/05i

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