( § 276 ABGB ) Die Bestellung eines Abwesenheitskurators für den Geschäftsführer der vertretungsbefugten Komplementär-GmbH - anstatt für die GmbH selbst - zur Geltendmachung der Vertretungsrechte der GmbH in der KG ist nicht zulässig.
OGH 04.05.2005, 8 Ob 41/05w

