( Art 234 EG, § 381 EO, Art 7 RL 89/104/EWG ) Der OGH hat dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. a. Sind Art 7 RL 89/104/EWG (MarkenRL) und die dazu ergangene Rsp des EuGH dahin auszulegen, dass der Nachweis, wonach die Geltendmachung der Marke zu einer künstlichen Marktabschottung beitragen würde, nicht nur für das Umverpacken an sich, sondern auch für die Gestaltung der neuen Verpackung erbracht werden muss?

