( § 1295 ABGB, § 99 Abs 1 Z 2 WLVergG, § 109 Abs 2 WLVergG ) Hat ein Bieter vor Zuschlagserteilung beim Vergabekontrollsenat den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung gestellt, kann er die mit diesem Verfahren verbundenen Kosten im Klageweg geltend machen. Es handelt sich hiebei nämlich nicht um vorprozessuale Kosten, für die eine Geltendmachung im Klageweg unzulässig wäre, sondern um einen grundsätzlich ersatzfähigen Vertrauensschaden.

