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Vergaberecht: Vergebührung eines Nachprüfungsantrags - Prüfungsbeschluss

VERGABERECHTWRInfo 2005/243 Heft 13 v. 8.9.2005

( Anhang X vorletzte Zeile BVergG 2002 , § 1 VO der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes ) Der VfGH vermag vorläufig keine Rechtfertigung dafür zu finden, dass für ein Kontrollverfahren betreffend einen Auftrag, der, würde er allein vergeben, im Unterschwellenbereich läge (so dass auch die Gebühr für ein Vergabekontrollverfahren im Unterschwellenbereich anfiele), allein deshalb eine doppelte Gebühr anfällt, weil der Auftrag im Rahmen eines Gesamtauftrags vergeben wird, der im Oberschwellenbereich liegt.

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