( § 1295 ABGB , § 1296 ABGB , § 1304 ABGB , § 113 Abs 3 letzter Satz BVergG 1997 , § 122 Abs 1 BVergG 1997 , § 124 BVergG 1997 ) Wird trotz der mangelnden Gewichtung der Zuschlagskriterien ein Zuschlag erteilt, kann der nicht zum Zug gekommene Bieter, selbst wenn er der Billigstbieter wäre, das Erfüllungsinteresse nur dann begehren, wenn er beweist, dass er bei rechtmäßigem Verhalten des Auftraggebers Bestbieter gewesen wäre. Aus der Billigstbietereigenschaft kann nämlich nicht automatisch auf die Bestbietereigenschaft geschlossen werden.

