Kürzlich wurden folgende BGBls kundgemacht:
1. Gesetze:
- Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz - A-QSG) erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird, BGBl I 2005/84 , ausgegeben am 10. 8. 2005. Neben der Schaffung eines Qualitätssicherungssystems für Abschlussprüfungen durch ein eigenes Bundesgesetz (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz) sollen die Änderungen des WTBG va der Entbürokratisierung und der Stärkung der Selbstverwaltung dienen. Zum Ministerialentwurf siehe WRInfo 2005/073, zur RV siehe WRInfo 2005/195. Die Neuerungen treten mit 1. 9. 2005 in Kraft.

