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Darlegungspflicht des Frachtführers über Umstände in seiner Sphäre

TRANSPORTRECHTWRInfo 2005/242 Heft 13 v. 8.9.2005

( § 184 ZPO , § 272 ZPO ) § 184 ZPO ist jene Vorschrift, die als maßgebliche Grundlage für die (prozessuale) Darlegungspflicht des Frachtführers über Umstände in seiner Sphäre - bzw allgemeiner: die Aufklärungsobliegenheit der nicht beweisbelasteten Partei (= Frachtführer) über dem Gegner (= Absender) nicht zugängliche Tatsachen - heranzuziehen ist.

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