( § 1 UWG ) Ein Unternehmer handelt wettbewerbswidrig, wenn er sich den guten Ruf eines Konkurrenzunternehmers dadurch zunutze macht, dass er gegenüber den Kunden des Konkurrenzunternehmers darauf hinweist, eine ihnen als bisheriger Mitarbeiter des Konkurrenzunternehmers bekannte Fachkraft eingestellt zu haben.
OGH 24.05.2005, 4 Ob 99/05w

