Im Amtsblatt der EU, ABl L 203 vom 4. 8. 2005 S 19 wurde die Änderung der Verfahrensordnung des EuGH veröffentlicht. Die Änderung dient der Straffung und Vereinfachung des Verfahrens, so wird zB die Frist für die Einreichung der Anträge auf eine mündliche Verhandlung verkürzt.
Die Änderungen treten mit 1. 10. 2005 in Kraft.

