Kürzlich wurden folgende BGBls kundgemacht:
1. Gesetze:
- Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz , das Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz , das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, BGBl I 2005/78 , ausgegeben am 28. 7. 2005. Wesentlichste Änderung ist, dass einmal gebilligte Prospekte europaweit anerkannt sein sollen und keine weiteren nationalen Prüfungen der Prospekte erfolgen dürfen, wenn die Wertpapiere auch in anderen Mitgliedstaaten angeboten oder zum Börsehandel zugelassen werden (einheitlicher europäischer Pass). Zum Ministerialentwurf siehe WRInfo 2005/052, zur Regierungsvorlage siehe WRInfo 2005/174.

