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Eintritt des Versicherungsfalles der Zahlungsunfähigkeit des Kunden - Auslegung der AVB-GAW

WRInfo 2005/222 Heft 12 v. 11.8.2005

( § 9 AVB-GAW ) Der in § 9 AVB-GAW (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Globalversicherung - Ausfuhr mit Wirtschaftlicher Deckung) verwendete Begriff „Zahlungsunfähigkeit“ als Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalles ist, wie sich schon aus den Fallgruppen des § 9 Z 1 lit a bis lit c AVB-GAW ergibt, jedenfalls konkurs-(insolvenz-)rechtlich verknüpft.

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