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Auftragsvergabe im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung: sachlicher Geltungsbereich der RL 93/38/EWG

VERGABERECHTWRInfo 2005/199 Heft 11 v. 28.7.2005

( Art 1 ff RL 93/38/EWG ) Beabsichtigt ein Auftraggeber, der eine der in Art 2 Abs 2 RL 93/38/EWG speziell erwähnten Tätigkeiten [im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor] ausübt, in Ausübung dieser Tätigkeit einen Dienstleistungs-, Bau- oder Lieferauftrag zu vergeben oder einen Wettbewerb durchzuführen, so gelten für diesen Auftrag oder diesen Wettbewerb die Bestimmungen dieser Richtlinie.

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