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Unterbrechung/Fortsetzung eines in Österreich anhängigen Verfahrens nach Insolvenzeröffnung in Deutschland

WRInfo 2005/183 Heft 10 v. 30.6.2005

(Art 3 EuInsVO, Art 4 Abs 2 lit b EuInsVO, Art 15 EuInsVO, § 221 Abs 2 Z 6 KO , § 231 KO ) Wird über ein in Österreich wegen Forderungen aus Lieferungen beklagtes deutsches Unternehmen nach Prozessbeginn das Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet, entscheidet das österreichische Recht darüber, ob es zu einer Unterbrechung bzw Fortführung des in Österreich anhängigen Verfahrens kommt.

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