( § 6 Abs 1 Wr KFBG ) Einem mit hoheitlichen Befugnissen beliehenen Rechtsträger, der ohne gesetzliche Ermächtigung im Wege des Privatrechts die ihm vom Gesetzgeber zugeordnete Firma wechselt, kommt die Berechtigung zur Ausübung der ihm vom Gesetzgeber verliehenen hoheitlichen (behördlichen) Befugnisse nicht (mehr) zu. Nimmt die „Gebühreninkasso Service GmbH“ eine Änderung ihres Firmenwortlautes in „GIS Gebühren Info Service GmbH“ vor, ohne dass dieser Änderung eine gesetzliche Grundlage vorausgegangen ist, kann die „GIS Gebühren Info Service GmbH“ daher auch keine Bescheide erlassen.

