(Art 7 Buchstabe b RL 93/89/EWG , Art 7 Abs 4 RL 1999/62/EG ) Sowohl österreichische Frächter als auch Frächter anderer Mitgliedstaaten können die für die Gesamtstrecke der Brennerautobahn zu viel bezahlte Maut von der ASFINAG zurückfordern. Für die im Zeitraum vom 20. 7. 1999 bis 1. 7. 2000 entrichteten Benützungsgebühren kommt eine Rückforderung nicht in Betracht.
OGH 18.03.2004 , 1 Ob 40/04w

